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Erbrecht

Jährlich werden in Deutschland mehrere hundert Millionen Euro in Form von Grundstücken, Geld, Aktien oder Rentenpapiere sowie in Sachwerten vererbt, verschenkt oder in sonstiger Weise unentgeltlich weitergegeben.

Hieraus resultieren verschiedene Problemzusammenhänge, je nachdem aus welcher Perspektive man mit einem Erbfall konfrontiert wird. Selten werden frühzeitig strategische Überlegungen angestellt, was im Falle des Ablebens mit dem hinterlassenen Vermögen passieren soll.

Hier steht die Beratung des Erblassers im Vordergrund. Zunächst sind daher die Familienverhältnisse und die Ermittlung des letztwilligen Ziels und deren Realisierung nötig. Ferner müssen diese Ziele mit Hilfe der erbrechtlichen Instrumentarien verwirklicht werden (dazu zählen: Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Erbeinsetzung, Ersatzerbeinsetzung, Enterbung, Vermächtnis, Auflagen, bedingte Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Berliner Testament, Teilungsanordnung, Teilungsausschluss, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsentzug, Pflichtteilsbeschränkung, Abfindung von Ersatzansprüchen, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Verzicht auf Anfechtungsrechte, Verzicht auf Zugewinnausgleich, erbvertragliche Verfügungsbeschränkung unter Lebenden, vorweggenommene Erbfolge).

Auf der anderen Seite gewinnt die Beratung der Hinterbliebenen eine enorme Rolle. Hier müssen zunächst die gesetzlich Begünstigten und der Inhalt der letztwilligen Verfügung (Auslegung) festgestellt werden. Danach ist über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bzw. ggf. Beantragung einer Nachlassverwaltung zu beraten.

Dem schließt sich dann die Frage der Erbauseinandersetzung, der Pflichtteilsrechte bzw. Pflichtteilsansprüche sowie die Erbenhaftung und ihre Beschränkung an.

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