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Arbeitsrecht

Die Kanzlei Thomas E. Metz berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.

Insbesondere bei:

  • Abschluss eines Arbeitsvertrages oder Änderungsvertrages
  • Erstellung einer Abmahnung bzw. Abwehr einer Abmahnung
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Abwehr einer Kündigung
  • Änderungskündigung und die richtigen Reaktionen darauf
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen
  • Zeugniserteilung
  • Kündigungsschutzprozess
  • Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
  • Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses
  • Zahlungsklagen
  • Schadenersatzforderungen
  • Befristete Arbeitsverhältnisse und Entfristungsanträge

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wenn Sie ein arbeitsgerichtliches Problem haben, kontaktieren Sie uns!

Schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns an: 03631 62710

Kontaktdaten

Rechtsanwalt Thomas E. Metz
Bahnhofstr. 17
99734 Nordhausen

Telefon: 0 36 31 / 62 71 0
Telefax: 0 36 31 / 62 71 13
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Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
8.00 - 17.00

Freitag
8.00 - 15.00


Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Bau- und Immobilienrecht

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Vertrauensanwalt des ACE Automobilclub Europa

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